
Kommt gerne zu unserer Diskussionsveranstaltung zum Thema „Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung“ am 28.07 im Innenhof des StuRa Freiburgs (Belfortstraße 24) um 19 Uhr.
Teaser:
Das in der Bundesrepublik Deutschland gewährte Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung (KDV) aus Artikel 4 Absatz 3 Grundgesetz genießt gemeinhin einen guten Ruf. Insbesondere in den jüngsten Debatten zur angestrebten Kriegstüchtigkeit Deutschlands wird es gerne als Beweis für die Liberalität (und überhaupt Großartigkeit) der hiesigen Rechtsordnung angeführt, teilweise sogar glatt selbst schon zum guten Grund für diese Freiheit in den Krieg zu ziehen gemacht. Ob das so gerechtfertigt ist, gilt es zu prüfen.
Im Workshop wollen wir uns folglich die diesbezügliche Rechtslage mal etwas genauer angucken, und daran anknüpfend auch ein bisschen darüber sprechen, wo und wie man verweigern kann und wie man das begründen sollte.
Außerdem werden wir uns mit der Frage auseinandersetzen inwieweit es sinnvoll ist, sich darauf zu verlassen, dass die staatlich gewährte KDV immer und auf jeden Fall so bestehen bleibt. Also darüber sprechen inwieweit die rechtliche und faktische Lage sich auch verändern kann, wenn der deutsche Staat das so will.
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